KombiMed Zahn Z90 + PLS
All Inclusive Zahnschutz – lückenlose Absicherung für alle Bereiche
- ✓ 100% Zahnreinigung Flatrate
- ✓ 100% Zahnfüllungen
- ✓ 90% Zahnersatz
- ✓ 250€ Bleaching
Leistungen
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Häufig gestellte Fragen
📋 Zusammenfassung:
Keine Wartezeit für PZR und Bleaching. Leistungen können sofort in Anspruch genommen werden, es gibt aber maximale Erstattungslimits in den ersten Jahren: Jahr 1: 1.000€, Jahre 1-2: 2.000€, Jahre 1-3: 3.000€, Jahre 1-4: unbegrenzt, ab Jahr 5: unbegrenzt.
🔍 Was ist der Unterschied zwischen Wartezeit und Zahlstaffel?
- Wartezeit: Die Zeit, die man warten muss, bevor man gewisse Leistungen überhaupt in Anspruch nehmen kann. Beispiel: "Erste Füllung nach 6 Monaten möglich."
- Zahlstaffel (dieser Tarif): Leistungen können sofort in Anspruch genommen werden, es gibt aber einen Deckel (maximales Limit) in den ersten Jahren.
📅 Kalenderjahr oder 12 Monate seit Versicherungsbeginn?
Die Limits gelten in der Regel nach Kalenderjahr. Das bedeutet: Jahr 1 = vom Versicherungsbeginn bis 31.12. desselben Jahres, Jahr 2 = vom 01.01. bis 31.12. des Folgejahres, usw.
Beispiel: Versicherungsbeginn am 01.07.2025:
- Jahr 1: 01.07.2025 - 31.12.2025 (6 Monate) → Limit: 1.000€
- Jahr 2: 01.01.2026 - 31.12.2026 (12 Monate) → Kumulativ: 2.000€
💰 Erstattungslimits im Detail:
✅ ADDITIV (Standardfall): Was Sie nicht im ersten Jahr nutzen, können Sie in den Folgejahren nutzen. Die Limits summieren sich über die Jahre.
| Zeitraum | Max. Erstattung |
|---|---|
| Jahr 1 | 1.000€ |
| Jahre 1-2 | 2.000€ |
| Jahre 1-3 | 3.000€ |
| Jahre 1-4 | unbegrenzt |
| Ab Jahr 5 | unbegrenzt |
⚠️ WICHTIG: Professionelle Zahnreinigung und Bleaching sind von der Zahnstaffel ausgenommen und werden unabhängig davon erstattet!
Nein, eine Direktabrechnung ist gesetzlich nicht möglich.
So funktioniert die Erstattung:
- Sie begleichen die Rechnung selbst an Ihre Zahnarztpraxis
- Sie reichen die Rechnung manuell bei der Versicherung ein (E-Mail, App oder Post)
- Die Versicherung überweist den erstattungsfähigen Betrag auf Ihr Konto
Wichtig: Bewahren Sie die Original-Rechnung auf - diese benötigen Sie für die Einreichung!
Alle vor Vertragsbeginn bereits angeratenen, geplanten oder medizinisch notwendigen Behandlungen können grundsätzlich nicht mehr versichert werden.
✅ AUSNAHME - Professionelle Zahnreinigung & Bleaching:
Professionelle Zahnreinigung und Bleaching sind zwar Behandlungen, aber sie sind trotzdem versicherbar, wenn die Behandlung nach Versicherungsbeginn stattfindet und Sie Ihren Versicherungsschein bereits erhalten haben.
Das bedeutet konkret:
- Sie können einen PZR- oder Bleaching-Termin VOR Versicherungsabschluss vereinbaren
- Der Termin muss NACH Versicherungsbeginn stattfinden
- Sie müssen Ihren Versicherungsschein bereits erhalten haben
- Dann wird die Behandlung erstattet! ✅
⚠️ Wichtig: Dies gilt NUR für professionelle Zahnreinigung und Bleaching, NICHT für Füllungen, Wurzelbehandlungen oder Zahnersatz!
Mindestvertragslaufzeit: 24 Monate
Kündigungsfrist: 1 Monat vor Laufzeitende
Automatische Verlängerung: 1 Monat
Beispielrechnung (Start: 01.07.2026):
| Ereignis | Datum |
|---|---|
| Versicherungsbeginn: | 01.07.2026 |
| Mindestlaufzeit endet: | 30.06.2028 |
| Kündigung spätestens bis: | 01.06.2028 |
⚠️ Wichtig: Die Kündigung muss bis spätestens 01.06.2028 bei der Versicherung eingehen, damit sie zum 30.06.2028 wirksam wird!
Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um 1 Monat.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2-6 Wochen nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen. In Ausnahmefällen (z.B. bei Rückfragen oder unvollständigen Unterlagen) kann es bis zu 8 Wochen dauern.
Kontakt bei Verzögerungen:
Tipp: Bei Fragen oder Unklarheiten melden Sie sich gerne auch bei uns unter service@privadent.de - wir helfen Ihnen weiter!
Ja! DKV bietet die App "DKV Gesundheits-App" für komfortable digitale Rechnungseinreichung an.
📱 Download:
Funktionen: Rechnungen fotografieren, hochladen, Erstattungsstatus verfolgen - alles bequem vom Smartphone aus.
Mehr Informationen: https://www.dkv.com/gesundheit-dkv-rechnungs-app-107636.html
✅ Ja! Das ist eine besondere Stärke dieses Tarifs:
Alle Zahnbehandlungen und Zahnersatzmaßnahmen werden über der 3,5 GOZ erstattet (z.B. 5,0 GOZ).
Was bedeutet das konkret?
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) sieht für jede Leistung einen Regelsatz (2,3-fach) und einen Höchstsatz (3,5-fach) vor. Viele Versicherungen erstatten nur bis zum Regelsatz oder maximal bis zum Höchstsatz.
Dieser Tarif geht darüber hinaus: Auch wenn Ihr Zahnarzt nach 5,0-fachem Satz abrechnet (z.B. bei aufwendigen Behandlungen), werden die Kosten anteilig erstattet - ohne Kürzungen auf den GOZ-Höchstsatz.
Beispiel: Eine Wurzelbehandlung nach 5,0-fachem GOZ-Satz kostet 800€. Der Tarif erstattet 100% = 800€, während andere Versicherungen oft nur bis zum 3,5-fachen Satz erstatten würden.
Versicherungsfähig und versicherbar sind nur Personen, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind oder Anspruch auf Heilfürsorge haben.
Voraussetzungen:
- GKV-Mitgliedschaft in Deutschland
- Deutsche IBAN für Beitragszahlung
- Deutsche Postanschrift
Nicht versicherbar: Privatversicherte (PKV), Personen ohne deutschen Wohnsitz.
Ja, bei Antragstellung müssen Sie 4 Gesundheitsfragen zum aktuellen Zustand Ihrer Zähne beantworten.
Wichtig: Beantworten Sie alle Fragen wahrheitsgemäß! Falsche Angaben können zur Leistungsverweigerung oder Vertragsanfechtung führen.
Bei Unsicherheit: Fragen Sie vor Antragstellung bei uns unter service@privadent.de nach!
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